LKW und Industriekrane

Der Betrieb von Kranen ist mit grossen Gefahren verbunden. Krane der Kategorien A und B darf nur führen, wer einen Kranführerausweis der Suva besitzt. Beachten Sie die Angaben der Hersteller für den Unterhalt und die Instandhaltung der Krane. Das richtige Anschlagen (Anbinden) von Lasten muss ebenfalls instruiert und gelernt werden. Zur Kategorie C gehören Industriekrane wie Portalkrane, Brückenkrane, Auslegerkrane, Drehkrane, Schienenkrane ohne Seilwinde, Teleskopstapler ohne Seilwinde, Lastwagenkrane bis 400 000 Nm und bis 22 m Auslegerlänge.