Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Arbeit mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz PSAgA (Anseilschutz) gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.